Widerstand gegen das NS-Regime
Gruppen in Köln-Nippes und ihre Ambitionen. Wie politisch waren die Ziele einzelner Gruppen wirklich?
1 Einleitung
In unserem heutigen demokratischen System ist es selbstverständlich, eine eigene Meinung zu haben, diese zu äußern und nach ihr zu leben. Alternative Lebensstile und Meinungen sind heute durch unsere demokratisch-freiheitliche Grundordnung geschützt. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, ihre Meinung in jeder möglichen Form zu äußern.
Im Deutschland des Dritten Reiches sah dies anders aus. Eine individuelle Meinung zu haben, wurde nicht akzeptiert. Andersdenkende und Minderheiten wurden verfolgt und schließlich ermordet. Von Anfang an verfolgten die Nationalsozialisten u. a. den Plan, den Marxismus als alternative Ideologie „radikal auszurotten“.
Eine abweichende eigene politische Meinung zu haben bzw. einer anderen als der nationalsozialistischen Ideologie anzuhängen oder sogar Widerstand zu leisten, war also hochgefährlich. In diesem Sinne definierten die Nationalsozialisten in ihrer zynischen Begrifflichkeit nicht nur Menschen als „Schädlinge“, die nicht zu 100 Prozent in ihr Rassenbild passten, sondern auch alle, die abweichende Meinungen und Ideologien anhingen oder schlicht „anders“ waren oder sein wollten.
Trotz dieser Bedrohung gab es in Deutschland zahlreiche Beispiele für tapferen und selbstlosen Widerstand, der für viele Beteiligte in den Tod führte. Prominente Beispiele für den zivilen, d. h. nicht militärischen Widerstand sind etwa die Weiße Rose und Dietrich Bonhoeffer.
Auch in Köln-Nippes gab es Gruppen und Einzelpersonen, die im Widerstand zum NS-Regime standen. Wie zu zeigen sein wird, war dies in allen Fällen mit einer radikalen Verfolgung verbunden. Am Beispiel der „Nippeser Edelweißpiraten“ und des kommunistischen Widerstandes beschreibt diese Facharbeit zwei lokale Ausprägungen des Widerstandes. Zusätzlich wird es wichtig sein, die jeweiligen Gruppen und Einzelpersonen zu bewerten und abzuwägen, inwiefern der Widerstand im Einzelnen wirklich politische Hintergründe hatte und ob es auch andere als politische Ziele und Motivationen gab.
Zur vollständigen Facharbeit von Bruno Stüwe geht es hier.
Nachdem 1936 die „Bündische Jugend“ verboten worden war, und im März 1940 mit einer „Polizeiverordnung zum Schutze der Jugend" die Freizeitaktivitäten der Jugend weiter reglementiert und eingeschränkt wurde, hatte eine zunehmende Protesthaltung in der Jugend eingesetzt.
In Nippes trafen sich ab dem Sommer 1942 immer häufiger Jugendliche am Leipziger Platz und in Gaststätten der unmittelbaren Umgebung. In Abwendung vom ungeliebten HJ-Dienst wurden an den Abenden Lieder der Bündischen Jugend zur Gitarre gesungen, oft auch mit verändertem Text, der sich gegen HJ und Staat richtete. Heimlich trugen sie unter dem Kragen Edelweißabzeichen.
Aus der Gruppe am Leipziger Platz gründete sich dann im Oktober 1942 der Club der Edelweißpiraten in einer Wirtschaft im Sechzigviertel.
Nach der Einschleusung eines Informanten der SA folgten erste Verhaftungen, im Dezember 1942 gelang der Gestapo die Verhaftung einiger Mitglieder dieser eher lose organisierten Jugendclique. Bei zwei Beschuldigten wurden bei Wohnungsdurchsuchungen Edelweiß- und Totenkopfabzeichen gefunden. Die Ermittlungen gegen die Jugendlichen fanden überwiegend nicht in Köln, sondern im Lager Brauweiler statt, wo alle Verdächtigen inhaftiert wurden. Es erfolgten Verurteilungen mit Strafen bis zu 4 Jahren und 3 Monaten.